VERSICHERUNGS-
KONZEPTE
ZUCHTUNTAUGLICHKEITSVERSICHERUNG
FÜR BULLEN
Für Zuchtbullen besteht eine Zuchtuntauglichkeitsversicherung für den Fall, dass sie die vom Verkäufer garantierte Zuchttauglichkeit (Deck- und Befruchtungstauglichkeit) dauerhaft nicht erfüllen.
Versichert ist dabei die Unfähigkeit des Bullen, brünstige weibliche Tiere:
- zu Decken (Meldefrist: 6 Wochen ab dem ersten Deckeinsatz im Käuferstall) und / oder
- zu Befruchten (Meldefrist: 4 Monate ab dem ersten Deckeinsatz im Käuferstall)
Die Entschädigungsleistung beträgt 100 % der Versicherungssumme.