VERSICHERUNGS-
KONZEPTE
EXPORTTIERE
Versichert sind Rinder bei Lebendtiertransporten durch Fahrzeuge zum Straßenverkehr.
Die Versicherung umfasst Schäden durch:
- Tod oder Nottötung
- Diebstahl oder Raub
- Verwerfen
Im Rahmen der Vertragsdauer gilt der Versicherungsschutz vom Abtransport aus dem Bestand des Verkäufers bis zum Verlassen des Exportstalles des Verbandes. Die Entschädigungsleistung beträgt 100 % der Versicherungssumme abzüglich einer Selbstbeteiligung.