Assekuranzmakler Regensburg

KONZEPTE

ZUCHT­UNTAUGLICH­KEITS­VERSICHERUNG
FÜR BULLEN


Für Zuchtbullen besteht eine Zuchtuntauglichkeitsversicherung für den Fall, dass sie die vom Verkäufer garantierte Zuchttauglichkeit (Deck- und Befruchtungstauglichkeit) dauerhaft nicht erfüllen.

 

Versichert ist dabei die Unfähigkeit des Bullen, brünstige weibliche Tiere:

  • zu Decken (Meldefrist: 6 Wochen ab dem ersten Deckeinsatz im Käuferstall) und / oder
  • zu Befruchten (Meldefrist: 4 Monate ab dem ersten Deckeinsatz im Käuferstall)

Die Entschädigungsleistung beträgt 100 % der Versicherungssumme.